14. Oktober 2012 | Dipl.-Met. Christoph Hartmann
Endlich wieder da ...
Gemeint ist der Prognosetext:
"In ungünstigen Lagen kann es bei längerem Aufklaren in Bodennähe
leichten Frost geben."
Und in der Warnlage wird auf örtliche Straßenglätte durch Reif
hingewiesen.
So oder ähnlich steht es in der Wettervorhersage für Deutschland fast
täglich in der ganzen nächsten Woche.
Und damit gibt es, wie jedes Jahr, Anlass, zu den winterlichen
Straßenbedingungen einige Worte zu verlieren.
Zunächst mal bedeutet das, dass in den betroffenen Gebieten wieder
Winterreifen Pflicht sind, denn es gilt nach §2 STVO seit dem Winter
2010/2011:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die ...
beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Im Zusammenhang mit dem oben zitierten Prognosetext ist insbesondere
die im Gesetz explizit erwähnte Reifglätte wichtig, die bereits bei
Lufttemperaturen um PLUS zwei Grad auftreten kann.
Es ist also wieder die Zeit von O(ktober) bis O(stern), in der man
nach den Empfehlungen vieler Organisationen die Winterreifen
aufziehen sollte, wobei der Wechsel auf Winterreifen im Oktober aus
meteorologischer Sicht eine Bank ist.
Aus der Sicht der meisten Autofahrer allerdings ist nur (bereits
gefallener) Schnee ein Grund die Winterreifen aufzuziehen, wie man an
den Autoschlangen vor den Montagebetrieben jedes Jahr unschwer
erkennen kann.
Die Gesetzeslage zwingt zwar nicht Winterreifen aufzuziehen, wenn man
das Fahrzeug bei Glättelage stehen lässt; allerdings geht man das
Risiko ein, überraschend doch das eigene Auto stehen lassen zu
müssen.
Derartige Überraschungen treten besonders häufig in der Frühe bei
aufklarendem Himmel auf, denn im Winter ist die Vorhersage der
Bildung und Auflösung nächtlicher Bewölkung besonders schwierig und
damit fehleranfällig.
Und wo finden wir nun die ungünstigen Lagen?
Derzeit bildet sich besonders auf Brücken, später, wenn der Boden
ausgekühlt ist, auch in Mulden bevorzugt Reifglätte.
Eine gute aktuelle Warnung vor der überraschenden und nur örtlichen
Glätte bietet der Blick auf Autos in Laternengaragen. Auf deren
Fensterscheiben hat sich Eis gebildet.
P.S. Verstöße gegen die Winterreifenpflicht werden mit 40-80 EUR und 0
bis 3 Punkten in Flensburg gebüsst, wobei die maximale Geldstrafe bei
Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, die maximale Punktzahl bei
fehlender Profiltiefe fällig ist.
© Deutscher Wetterdienst
Bild: © Stefan Körber - Fotolia.com
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